Klimaschutzgesetz künftig ohne strenge Sektorziele

Klimaschutzgesetz künftig ohne strenge Sektorziele

Berlin (epd). Das Klimaschutzgesetz soll nach dreieinhalb Jahren wieder entschärft werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) leitete nach Ministeriumsangaben am Mittwochnachmittag die Ressortabstimmung zu einer Novelle ein, mit der die bisherigen jährlichen Sektorziele für die Bereiche Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft aufgeweicht werden. In den vergangenen beiden Jahren wurden in den Bereichen Verkehr und Gebäude die Klimaziele verfehlt.

Habeck sagte dazu, es gebe das Gesetz und es gebe die politische Realität. Mit ihm als Minister sei es aber erstmals wieder möglich geworden, die Klimaziele zu erreichen. „Wir haben das Schiff wieder auf Kurs gebracht.“ Nun gehe es darum, Geschwindigkeit aufzunehmen.

Nach aktueller Gesetzeslage sind die zuständigen Ministerien in der Pflicht, bei einem zu hohen CO2-Ausstoß in ihrem Bereich Sofortprogramme vorzulegen, damit die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Für den Gebäudesektor legten das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium einen gemeinsamen Maßnahmenplan vor. Auch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) präsentierte ein Sofortprogramm. Dieses wurde vom Expertenrat für Klimafragen aber als völlig unzureichend zurückgewiesen. Neue Pläne legte Wissing nicht vor.

Laut Entwurf soll es künftig kein Sofortprogramm mehr geben. Die Einhaltung der Klimaziele wird mit einer „sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung“ überprüft. Im Falle einer Verfehlung beschließt die Bundesregierung Maßnahmen, um wieder auf den Zielpfad zurückzukehren. Das zuständige Ministerium muss lediglich Vorschläge machen.