Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Münsteraner Missbrauchskomplex

Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Münsteraner Missbrauchskomplex

Karlsruhe, Münster (epd). Im Münsteraner Missbrauchskomplex hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen der vier Hauptangeklagten bestätigt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, erklärte der BGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in Karlsruhe. (AZ: 4 StR 119/22) Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Landgericht Münster hatte im Juli 2021 vier männliche Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zehn und 14 Jahren verurteilt. Zudem wurde ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Mutter eines Angeklagten war wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Die vier Männer waren wegen Taten in einer Gartenlaube an einem Wochenende im April 2020 verurteilt worden. Anlässlich des Geburtstags eines der Angeklagten trafen sich diese nach Angaben des Landgerichts dort, um gemeinsam über mehrere Tage hinweg zwei Jungen im Alter von damals fünf und zehn Jahren sexuell zu missbrauchen. Die Mutter eines der Angeklagten habe die Gartenlaube ihrem Sohn und den weiteren Angeklagten in Kenntnis der bevorstehenden Missbrauchstaten überlassen, hieß es. Zudem habe sie die anderen Angeklagten in ihrem Tun bestärkt.

In dem im Juni 2020 bekanntgewordenen Münsteraner Missbrauchsfall gilt ein IT-Spezialist aus Münster als Haupttäter. Er soll laut Landgericht den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst missbraucht und ihn auch weiteren Komplizen zum Missbrauch überlassen haben. Bei den weiteren Mittätern handelt es sich um drei Männer aus Staufenberg (Hessen), Hannover (Niedersachsen) und Schorfheide (Brandenburg).