Karlsruhe, Saarlouis (epd). Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland haben am Dienstag einen weiteren Tatverdächtigen wegen des mehr als 30 Jahre zurückliegenden Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis festgenommen. „Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen“, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Der festgenommene Peter St. werde im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
„Peter St. vertritt eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie“, erklärte die Bundesanwaltschaft. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 habe er gemeinsam mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht. Die Gruppe habe sich über damalige rassistisch motivierte Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer ausgetauscht. Dabei habe Peter St. deutlich gemacht, solche Anschläge auch in Saarlouis gutzuheißen.
Bei dem Treffen war den Angaben zufolge auch der bereits Angeklagte Peter S. dabei. „Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage begab sich der gesondert verfolgte Peter S. kurz darauf in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Dort solle dieser mithilfe eines Benzinkanisters einen Brand gelegt haben. Bei dem Anschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei weitere Menschen retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Juli 2022 Anklage gegen Peter S. wegen Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge erhoben. Die Hauptverhandlung gegen ihn findet seit November 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz statt. Fortsetzungstermine sind zurzeit bis zum 29. August vorgesehen.
Die bei der Justiz im Saarland geführten Ermittlungen waren damals eingestellt worden, nachdem ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Vor ein paar Jahren hatte die Bundesanwaltschaft wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen. Das saarländische Landespolizeipräsidium hatte Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der 90er Jahre eingeräumt.