Berlin (epd). Die Union hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform des EU-Asylrechts kritisiert. Familien mit Kindern aus dem Grenzverfahren an EU-Außengrenzen auszunehmen, weiche den Ursprungsvorschlag „an verschiedenen Stellen weiter“ auf, wie Thorsten Frei (CDU) als Parlamentsgeschäftsführer der Bundestagsfraktion dem „Tagesspiegel“ (Sonntag, online) sagte. „Wenn man Familien von den Verfahren an den Außengrenzen ausnimmt, schwächt das den Ansatz“. Auf deren Bedürfnisse müsse und könne in den Verfahren selbst Rücksicht genommen werden.
Zuvor mahnte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Einhaltung europäischer Menschenrechtsstandards an den EU-Außengrenzen an. Es müsse sichergestellt werden, „dass niemand länger als einige Wochen im Grenzverfahren stecken bleibt, dass Familien mit Kindern nicht ins Grenzverfahren kommen, dass das Recht auf Asyl im Kern nicht ausgehöhlt wird“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag).
Auch der liberale Koalitionspartner, die FDP, hält am ursprünglichen EU-Kommissionsvorschlag fest, wonach nur Kinder unter zwölf Jahren vom Grenzverfahren ausgenommen werden. „Eine menschenwürdige Versorgung aller Flüchtlinge und eine effiziente Durchführung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen muss gewährleistet und sichergestellt sein“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dem „Tagesspiegel“: „Wenn diese Regeln gelten, dann braucht es auch keine Debatte zu möglichen Ausnahmen, die eine Einigung in Europa wieder nur gefährden würden.“
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte dem „Tagesspiegel“, dass sich die Bundesregierung dafür einsetze, Kinder und Jugendliche sowie Familien mit Kindern von den Grenzverfahren auszunehmen. Dennoch gelte es „Migration nachhaltig zu ordnen und zu steuern sowie die irreguläre Migration zu begrenzen“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD) der Zeitung.