Justizministerium will leiblichen Vätern mehr Rechte geben

Justizministerium will leiblichen Vätern mehr Rechte geben
Das Bundesjustizministerium will die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. Ein Referentenentwurf des Ministeriums, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" (Samstagsausgabe) zitiert, sieht das Recht auf Umgang mit dem Kind auch für den Fall vor, dass der Mann bisher noch keine Vertrauensbeziehung aufgebaut hat.

Nach bisheriger Rechtslage ist das nicht möglich. Der biologische Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann ein Recht auf regelmäßigen Kontakt nur dann gegen den Willen der Mutter einklagen, wenn er bereits tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen und damit eine Beziehung aufgebaut hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet, weil der leibliche Vater dadurch in manchem Fällen gar keine Chance habe, eine solche Beziehung aufzubauen.

Nach dem Entwurf soll es aber kein automatisches Umgangsrecht geben. Zwingende Voraussetzung sei vielmehr, dass es dem Kindeswohl dient, was im Zweifel mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens durch das Familiengericht überprüft werde, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Der Kontakt werde nur dann erlaubt, wenn der leibliche Vater "durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen will".