Wie das Gericht am Donnerstag bestätigte, sei eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen gegen den 72-jährigen verhängt worden. Angaben zu der Gesamtstrafe wurden nicht gemacht. Dagegen können Williamson und seine Anwälte binnen der nächsten zwei Wochen Einspruch einlegen.
Das Regensburger Amtsgericht hatte Williamson im Frühjahr 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, da er in einem schwedischen Fernsehinterview die Existenz von Gaskammern und den Massenmord von rund sechs Millionen Juden in der NS-Zeit bestritten hatte.
Gegen den ersten Strafbefehl hatte der Bischof der Pius-Bruderschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht Regensburg bestätigte im Juli vergangenen Jahres die Entscheidung, minderte jedoch die Strafsumme auf 6.500 Euro. Auch dagegen legte Williamson Berufung ein. Der Richterspruch war schließlich vom Oberlandesgericht in Nürnberg wegen Verfahrensfehler an das Amtsgericht zurückverwiesen worden.