30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Verband fordert Abschaffung

30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Verband fordert Abschaffung

Berlin (epd). Anlässlich des 30. Jahrestages des sogenannten „Asylkompromisses” fordert der Paritätische Gesamtverband, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Es sei ein “diskriminierendes Sondergesetz" kritisierte der Verband am Donnerstag in Berlin. Es sei menschenverachtend und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Schutzsuchenden existenzsichernde Sozialleistungen vorenthalten werden. Asylbewerber erhalten nach dem Gesetz geringere Leistungen als übrige Hilfebezieher in Deutschland.

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei ein „Schandfleck deutscher Asylpolitik“, sagte Harald Löhlein vom Paritätischen Gesamtverband. Mit diesem Gesetz existiere ein Sondersozialhilfesystem, das hilfebedürftigen Menschen in Deutschland die zur Existenzsicherung nötigen Leistungen vorenthalte. Zusammen mit mehr als 200 Organisationen fordert der Paritätische die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs und unterstützt den Appell „Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“.

Am 26. Mai 1993 beschloss der Bundestag im sogenannten „Asylkompromiss“, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenkt.

Die Regelsätze des AsylbLG liegen deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine stark beschränkte Gesundheitsversorgung zu verspäteter und unzureichender medizinischen Behandlung.