Düsseldorf (epd). Das Entgelttransparenzgesetz wirkt einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge bislang kaum. Zwischen 2019 und 2021 forderten Beschäftigte kaum häufiger Auskunft über die Entgelte ihrer Kolleginnen und Kollegen als im Vergleichszeitraum von 2015 bis 2018, teilte die gewerkschaftsnahe Stiftung am Dienstag in Düsseldorf mit. Nur knapp die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mit Betriebsrat hätten die gesetzliche Empfehlung umgesetzt, die Entgelte von Männern und Frauen auf Ungleichheit zu prüfen.
Seit Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Es sieht ein individuelles Auskunftsrecht für Beschäftigte vor und fordert Arbeitgeber auf, ihre Lohnstruktur hinsichtlich Geschlechterungleichheit zu prüfen und darüber zu berichten. Sanktionen für den Fall, dass Firmen sich nicht an das Gesetz halten, sieht es nicht vor.
Es seien daher strengere Auflagen und spürbare Sanktionen nötig, um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, heißt es in der Studie, die das gewerkschaftseigene Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut erstellt hat. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen solle keine Empfehlung bleiben, sondern müsse verpflichtend werden.