Verbraucherzentrale: Wärmepumpe mitversichern

Verbraucherzentrale: Wärmepumpe mitversichern

Kiel (epd). Immobilien-Eigentümer sollten bei Anschaffung einer Wärmepumpe den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen. Da Wärmepumpen in der Regel nicht im Haus, sondern außerhalb installiert würden, seien sie nicht automatisch in der Versicherung eingeschlossen, informierte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) am Montag in Kiel. Sie riet Verbrauchern, frühzeitig bei der Versicherung zu erfragen, ob eine Wärmepumpe im Versicherungsschutz enthalten ist. Gegebenenfalls sollten sie den Schutz der Anlage in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen.

Zusätzlich empfahl die VZSH, nach sogenannten Mitwirkungspflichten zu fragen. Bei einer Wärmepumpe könnten mögliche Pflichten eine Umzäunung des Grundstücks oder der Wärmepumpe sein oder die Installation an der Hauswand in einer schwer zu erreichenden Höhe. Würden Mitwirkungspflichten verletzt, könne die Versicherung Leistungen verweigern.