Berlin (epd). DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel begrüßt die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) für ein Gesetz zur Regulierung von digitaler Überwachung am Arbeitsplatz: „Weil die Daten der Beschäftigten ein hochsensibles Gut sind, braucht es einen zuverlässigen Schutz“, sagte Piel dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND/Samstag). Bei jeder Verarbeitung von Beschäftigtendaten sei sorgfältig abzuwägen, ob sie zu dem Zweck überhaupt gebraucht würden und notwendig seien, sagte die Gewerkschafterin. „Überwachung darf, wenn überhaupt, nur im begründeten Ausnahmefall stattfinden.“
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, lobte den Vorstoß: „Gerade im Zeitalter der Digitalisierung muss ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zur Regelung neu aufkommender Technologien hinreichend flexibel sein, ein hohes Datenschutzniveau für die Beschäftigten gewährleisten sowie Rechtsklarheit für alle Akteure der Arbeitswelt ermöglichen“, sagte Kelber. Je höher das Schädigungspotenzial einer KI oder eines algorithmischen Systems sei, desto strenger müssten die Anforderungen an seinen Einsatz sein.
Der Ansatz des Gesetzentwurfs sei daher richtig. „Dauerhafte oder verdeckte Überwachung am Arbeitsplatz muss die absolute Ausnahme bleiben und das Erstellen von lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofilen sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich gesetzlich verboten werden“, forderte Kelber.