Berlin (epd). Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt. Damit können neue Regeln für eine stärkere Förderung von Menschen mit Behinderung im Job und eine Erhöhung der Zahlungen für säumige Unternehmen in Kraft treten.
Besonders stark erhöhen sich die Ausgleichszahlungen für Betriebe, die gar keinen behinderten Menschen beschäftigen. Das ist ein Viertel aller dazu verpflichteten Betriebe. Für Unternehmen ab 60 Beschäftigten verdoppelt sich in solchen Fällen die Abgabe von 360 Euro auf 720 Euro monatlich für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz.
Firmen mit mehr als 60 Beschäftigten müssen auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Betriebe mit 40 bis 59 Beschäftigten müssen zwei Arbeitsplätze für behinderte Menschen vorsehen, Betriebe mit weniger als 40 Angestellten einen. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie ist umso höher, je weniger die Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen.
Das Geld aus der Ausgleichsabgabe wird für die Förderung und Unterstützung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet. Mit der Reform werden die Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber erhöht, die behinderte Menschen einstellen. Das Gesetz enthält auch eine Extra-Regelung für Menschen, die aus einer Werkstatt für Behinderte in reguläre Jobs wechseln wollen. Für ihre Beschäftigung kann der Arbeitgeber künftig die Besetzung zweier Pflichtarbeitsplätze geltend machen.