Berlin (epd). Ein Online-Möbelhaus darf laut Verwaltungsgericht Berlin Kundenservice-Mitarbeitende nicht sonntags beschäftigen, wenn nicht die anderen möglichen Betriebszeiten ausgenutzt werden. Das Gericht wies die Klage des Unternehmens gegen eine entsprechende Entscheidung des sächsischen Landesamtes für Arbeitsschutz ab. Die Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Betriebszeiten sei Voraussetzung für die Ausnahmebewilligung, so das Verwaltungsgericht laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (VG 4 K 311/22)
Laut Gericht bietet die Firma ihre Produkte ausschließlich im Internet an. Sie beschäftige 1.635 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, davon 215 im Kundenservice. Sieben Kundenservice-Mitarbeitende sind in Sachsen tätig. Für diese beantragte das Unternehmen ausnahmsweise Sonn- und Feiertagsarbeit. Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz lehnte dies ab. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.