Dresden (epd). Im Fall des von der Stiftung Frauenkirche Dresden entlassenen Organisten Samuel Kummer ist eine Einigung vorerst gescheitert. Beide Parteien konnten sich in einer mündlichen Verhandlung am Montag vor dem Arbeitsgericht Dresden nicht auf einen Kompromiss verständigen. (AZ: 1 Ca 126/22)
Laut dem Anwalt der Stiftung Frauenkirche soll der Musiker nicht mehr in der berühmten Dresdner Kirche beschäftigt werden - weder in einer Festanstellung, noch in Teilzeit. Denkbar sei aber, dass er einzelne Konzerte übernehme, sagte der Anwalt in der Verhandlung. Die Stiftung hatte Kummer rückwirkend zum September 2022 entlassen. Sie wirft dem Organisten Unzuverlässigkeit vor. Dieser weist die Anschuldigungen zurück und klagt gegen die Kündigung.
Nach Angaben der Kammer am Arbeitsgericht soll es fast 20 Abmahnungen gegen Kummer gegeben haben. Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Prozessrisiko derzeit auf der Klägerseite liege. Falls die Klage abgewiesen werde, könne der Musiker nicht mehr mit einer Abfindung rechnen, was derzeit aber noch im Raum stehe. Der Richter appellierte an beide Seiten, sich doch noch zu verständigen. Eine Entscheidung will die Kammer am 21. Juni bekannt geben.