Eilantrag gegen Verbot russischer Flaggen

Eilantrag gegen Verbot russischer Flaggen
Nach der Aufhebung des Verbots ukrainischer Flaggen beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin gibt es nun auch einen Eilantrag gegen das Verbot russischer Fahnen und Symbole. Die Polizei wartet eine Entscheidung ab.

Berlin (epd). Gegen das Verbot russischer Flaggen und Symbole beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin gibt es einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Der Antrag sei am Samstag bei Gericht eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Entscheidung des Gerichtes stehe noch aus.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin während des Gedenkens am 8. und 9. Mai aufgehoben. Demnach ist die am Freitag erlassene Allgemeinverfügung der Berliner Polizei „offensichtlich rechtswidrig“. Gegen die Verfügung hatte noch am Freitag der ukrainische Bildungs- und Kulturverein „Vitsche“ ebenfalls per Eilantrag geklagt.

Wer sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus bekenne, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so das Gericht. Auch fehlten „jegliche Anhaltspunkte“, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen. Gegen den Beschluss werde die Polizei keine Rechtsmittel einlegen, sagte die Polizeisprecherin.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die Berliner Polizei für den 8. und 9. Mai an den Berliner sowjetischen Ehrenmalen im Treptower Park, an der Straße des 17. Juni in Tiergarten und in der Schönholzer Heide russische und ukrainische Fahnen sowie Uniformen, abgewandelte Uniformen, Symbole und Marschmusik verboten. Ausgenommen wurden Weltkriegsveteranen und Diplomaten.

Das Verbot gilt auch für die schwarz-orange gestreiften sogenannten Georgsbänder und die Buchstaben V und Z als russische Propagandasymbole im aktuellen Ukraine-Krieg. Auch Ausrufe, die den Krieg in der Ukraine billigen oder verherrlichen, sind verboten.

In seiner Klage-Begründung hatte „Vitsche“ erklärt, mit der Allgemeinverfügung, die auch bereits an den Gedenktagen im vergangenen Jahr ergangen war, setzte die Berliner Polizei nationale Symbole der Ukraine mit der Symbolik des russischen Vernichtungskrieges gleich. Das verharmlose Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und zeige eine tiefe Ignoranz gegenüber den Leidtragenden.

Zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai werden an den Ehrenmalen in Berlin traditionell Tausende Besucher und Kriegsveteranen aus den sowjetischen Nachfolgestaaten erwartet. Das Ehrenmal im Treptower Park ist das größte Denkmal seiner Art in Deutschland und die wichtigste Gedenkstätte für sowjetische Soldaten in Berlin. Es wurde bis 1949 errichtet. Dort bestattet sind 7.000 Sowjetsoldaten.