Tod eines Schülers: Staatsanwaltschaft klagt Gleichaltrigen an

Tod eines Schülers: Staatsanwaltschaft klagt Gleichaltrigen an
Der Tod eines 14 Jahre alten Schülers aus Niedersachsen sorgte im Januar bundesweit für Entsetzen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen gleichaltrigen Schulkameraden angeklagt. Der Vorwurf: Mord und versuchte Erpressung.

Wunstorf (epd). Im Fall eines im Januar getöteten 14-Jährigen aus Wunstorf bei Hannover hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen gleichaltrigen Schulkameraden wegen Mordes erhoben. Ein zweiter Tatvorwurf laute auf versuchte Erpressung in zwölf Fällen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Can Türkay, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verhandlung soll nach Jugendstrafrecht in nicht-öffentlicher Sitzung vor dem Landgericht Hannover stattfinden.

Zur Todesursache hieß es, der Angeklagte habe den Mitschüler mutmaßlich gefesselt und mit Steinen erschlagen. Zudem habe er Erpresserschreiben in die Briefkästen von Nachbarn geworfen und die Empfänger dazu aufgefordert, Geldbeträge zu deponieren, sagte Türkay. Darin habe der Jugendliche angedroht, die Häuser der Empfänger zu sprengen oder der Familie oder ihren Kindern etwas anzutun, wenn sie seiner Forderung nicht Folge leisteten.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, wie ein Sprecher des Landgerichtes dem epd sagte. Da die Untersuchungshaft auf sechs Monate begrenzt ist, muss die Hauptverhandlung jedoch spätestens im Juli beginnen. Nach Jugendstrafrecht können die mutmaßlichen Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Der Leichnam des getöteten Schülers war Ende Januar nach einer groß angelegten Suche auf einem Brachgelände am Rande eines Dorfes bei Wunstorf gefunden worden. Der Junge war am Abend zuvor nicht von einer Verabredung mit dem Schulkameraden zurückgekehrt und als vermisst gemeldet worden. Beide Jugendlichen besuchten die Evangelische Integrierte Gesamtschule in der niedersächsischen Stadt, gehörten aber unterschiedlichen Klassen an. Hinweise auf Mobbing habe es nicht gegeben, erklärte die Schule.

Zwischen den beiden Jugendlichen habe es zuvor keinen Streit gegeben, erläuterte der Staatsanwalt. Die Anklage sehe weiterhin unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Das Opfer habe zum Zeitpunkt der Tötung nicht mit einem Angriff gerechnet. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln. Er war bald nach der Suchaktion festgenommen worden und gab zu, den Mitschüler getötet sowie seinen Leichnam versteckt zu haben.

An der Schule der beiden Jugendlichen fiel am Tag nach Bekanntwerden der Todesnachricht der Unterricht aus. Lehrkräfte sowie Seelsorger, Psychologen und Pädagogen suchten an der Ganztagsschule in kirchlicher Trägerschaft stattdessen das Gespräch mit den insgesamt mehr als 1.000 Kindern und Jugendlichen, um sie zu trösten.

Zu einer Trauerandacht kam damals der gesamte achte Jahrgang zusammen. Auch Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) und der evangelische Landesbischof Ralf Meister waren zu Gast. Bei einem Gedenkgottesdienst Anfang Februar nahmen Bürger, Freunde und Nachbarn Abschied von dem getöteten Schüler.