Bonn, Berlin (epd). Wegen anhaltender Sicherheitsmängel in der Textilindustrie in Bangladesch haben sich deutsche Menschen- und Arbeitsrechtler an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewandt. Gemeinsam reichten die Frauenrechtsorganisation Femnet, das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) sowie die bangladeschische Gewerkschaft NGWF eine Beschwerde gegen die Unternehmen Amazon und Ikea ein. Grundlage dafür sei das im Januar in Kraft getretene deutsche Lieferkettengesetz, erklärten die Organisationen am Montag.
Zehn Jahre nach der Katastrophe von Rana Plaza produzierten noch immer Fabriken in Bangladesch, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gebe, Textilwaren für internationale Konzerne wie Amazon oder Ikea. „Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagte Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der Textilarbeitergewerkschaft NGWF. Beim Einsturz des Textilfabrikgebäudes Rana Plaza waren am 24. April 2013 mehr als 1.100 Menschen ums Leben gekommen und viele weitere Arbeiterinnen und Arbeiter verletzt und in der Folge zum Teil dauerhaft arbeitsunfähig geworden.
Die Beschwerde richtet sich gegen das ausstehende Unterzeichnen des Abkommens für Gebäudesicherheit und Brandschutz, das nach Rana Plaza ausgehandelt wurde, oder dessen Nachfolgevertrag. „Wir sind davon überzeugt, dass die Nichtunterzeichnung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen darstellt“, betonte die Juristin Miriam Saage-Maaß vom ECCHR mit Sitz in Berlin. Eine Beschwerde in Deutschland ist den Angaben nach unter dem neuen Lieferkettengesetz gegen Unternehmen möglich, die mehr als 3.000 Beschäftigte in Deutschland haben.