Berlin (epd). Die Bundesregierung will die berufliche Weiterbildung attraktiver machen und vereinfachen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als ersten Schritt zur Reformierung der Weiterbildung. Weitere sollen folgen. Ziel ist es, die Beschäftigten fit zu machen für den Wandel in der Wirtschaft.
Die bisherigen Fördermöglichkeiten sollen für alle Betriebe geöffnet und durch feste Fördersätze vereinfacht werden. Die Regelungen seien zu kompliziert, hieß es zur Begründung. Weiterbildung finde nicht in dem Umfang statt, wie es angesichts der Umwälzungen in der Wirtschaft durch Klimaschutz, Digitalisierung und Alterung der Bevölkerung notwendig sei.
Arbeitgeber sollen Unterstützung erhalten, Arbeitskräfte für einen neuen oder anderen Job im selben Unternehmen zu qualifizieren. Die Beschäftigten sollen während der Zeit ein Qualifizierungsgeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes bekommen. Der Arbeitgeber trägt dem Entwurf zufolge die Kosten der Weiterbildung.
Das Weiterbildungsgesetz enthält auch eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen. Wer keine Lehrstelle findet, hat Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Lernschwache Jugendliche können sozialpädagogisch begleitet werden. Ein Wechsel in eine Lehrstelle im Betrieb ist möglich. Umzüge für einen Ausbildungsplatz sollen bezuschusst werden.