Braunschweig (epd). Ein Rechtsextremist aus Braunschweig ist am Dienstag vor dem dortigen Amtsgericht wegen judenfeindlicher Beleidigung zu einer verschärften Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Der Mann, ein Mitglied der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, hatte im November 2020 zu einem Fackelaufzug vor der Synagoge in Braunschweig aufgerufen, wie das Amtsgericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn per Strafbefehl eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Gegen das Urteil kann bis Ende April Berufung eingelegt werden.
Die Demonstration, die der Mann bei der Stadt Braunschweig angemeldet hatte, sollte unter dem Motto stehen: „Freiheit für Palästina - Menschlichkeit ist nicht verhandelbar. Zionismus stoppen“. Als Termin war der Zeitraum von 19.33 bis 19.45 Uhr angegeben - eine Anspielung auf die Jahre von 1933 bis 1945, in denen in Deutschland die Nationalsozialisten an der Macht waren. Die Kundgebung wurde letztlich abgesagt. Stattdessen bekundeten mehrere hundert Menschen in einer Demonstration ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinde.
Strafantrag hatte eine Frau aus Laatzen bei Hannover gestellt, die selbst Jüdin ist. Ihre Großeltern und weitere Verwandte waren im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Ihr Vorwurf lautete ursprünglich auf Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen zunächst ein, weil sie den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sah. Nach mehreren Beschwerden der Frau ordnete die Generalstaatsanwaltschaft im März 2021 neue Ermittlungen an, die in den Strafbefehl und schließlich die Verurteilung mündeten.
Der Vorgang steht im Zusammenhang mit weiteren Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen die Partei „Die Rechte“. So hatte ein Funktionär der Partei ebenfalls im November 2020 am Rande einer Demonstration in Braunschweig Journalisten als „Judenpresse“ und „Judenpack“ beschimpft und „Feuer und Benzin für euch“ gerufen. In diesem Fall stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ebenfalls das Verfahren ein. Dagegen laufen ebenfalls Beschwerden.