Bremen (epd). Das Land Bremen will ein Pilotprojekt starten, mit dem papierlosen Zugewanderten ein Weg aus der Illegalität geebnet werden soll. Eine Clearingstelle werde ihnen ab dem 8. Mai Beratung und Unterstützung anbieten, teilten die beteiligten Behörden am Freitag mit. Das Projekt gilt als bundesweit einzigartig. Zuerst hatte der Bremer „Weser-Kurier“ darüber berichtet. Wer sich im Bundesgebiet ohne eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung aufhält, gilt als papierlos. Davon sind in Bremen schätzungsweise 4.000 Menschen betroffen.
Die Clearingstelle entsteht auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, an der sich das Innenressort, die Wirtschafts- sowie die Sozialbehörde in Bremen beteiligen. „Die Betroffenen haben rechtlich keine Chance auf einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt“, sagte Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke). Dieser Umstand werde leider sehr oft ausgenutzt. „Die Betroffenen sind gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten. Wir müssen Lösungen finden, um die illegale Beschäftigung einzudämmen und papierlosen Menschen Zukunftsperspektiven und ein gesichertes Einkommen zu geben, und die Clearingstelle ist eine davon.“
Die Arbeit der Beratungsstelle werde auf die Erfahrungen vergleichbarer Projekte vor allem in der Europäischen Union aufbauen, ergänzte Vogt. Sozialstaatsrat Jan Fries (Grüne) bekräftigte, die Vereinbarung sei für Menschen gedacht, die aus ihrer persönlichen Biografie heraus kein Vertrauen in staatliche Institutionen hätten. Wenn sich herausstelle, dass ihr illegaler Aufenthalt nur auf Unwissenheit beruhe, sollten sie Unterstützung für eine Legalisierung bekommen: „Das ist aber keine Einladung an alle illegal Eingereisten, unter Umgehung von Recht und Gesetz in Bremen einen legalen Aufenthalt zu erwirken.“
Das sollen die Rahmenbedingungen verhindern. So soll die Clearingstelle Betroffene beraten, die ab dem 8. Mai bereits mindestens seit zwei Jahren ohne gültige Aufenthaltspapiere im Land Bremen leben und keine staatlichen Leistungen erhalten. Weitere Bedingungen: Sie sollen keine Duldung oder Aufenthaltstitel haben und sich in keinem laufenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Gerichtsverfahren befinden. Die Beratung laufe ohne das Risiko für die Betroffenen, sich den Ausländerbehörden des Landes gegenüber offenbaren zu müssen, hieß es.