Leipzig, München (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag über den Zugang von unabhängigen Asylberaterinnen und Asylberatern zu Erstaufnahmezentren. Geklagt hatte der Münchner Flüchtlingsrat, wie das Bundesverwaltungsgericht am Freitag mitteilte.
Der Münchner Flüchtlingsrat bietet Asylverfahrensberatung an. In Oberbayern sei der Nichtregierungsorganisation der Zugang zu einem sogenannten Anker-Zentrum verweigert worden. Sie hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht (BVerwG 1 C 40.21).
Der Flüchtlingsrat München betreibt einen Infobus für Flüchtlinge. Er berät Asylsuchende seit mehr als 20 Jahren in München und Umgebung. 2018 war der Initiative der Zutritt zu den Anker-Einrichtungen durch den Regierungsbezirk Oberbayern untersagt worden. Ein „anlassunabhängiger“ Zugang sei nicht möglich.
Das Verwaltungsgericht München hatte dies bestätigt. Beraterinnen und Berater dürften nur in die Aufnahmezentren, wenn sie konkret von einem Schutzsuchenden angefragt wurden, hieß es. Ähnlich äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof: Aus der Regelung über die Asylverfahrensberatung ergebe sich kein Anspruch des Klägers auf einen Zugang zu den Einrichtungen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts habe bundesweite Bedeutung, erklärten die Initiative Pro Asyl, der Münchner Flüchtlingsrat und der Sächsische Flüchtlingsrat in einer gemeinsamen Mitteilung. Initiativen werde vielerorts der Zugang zu Erstaufnahmeeinrichtungen erschwert. Eine unabhängige Beratung sei aber „ein grundlegendes Recht“ und Voraussetzung für eine faire Asylpolitik.