Münster, Dortmund (epd). Die Stadt Dortmund kann dem umstrittenen Schweizer Historiker Daniele Ganser einen Vortrag in der Westfalenhalle nicht verwehren. Die streitige Veranstaltung mit dem Titel „Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen?“ bewege sich im Rahmen des Widmungszwecks der öffentlichen Einrichtung, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag in einem Beschluss. (Az: 15 B 244/23) Die Stadt Dortmund hatte die Überlassung der Halle für die Veranstaltung mit der Begründung verweigert, frühere Äußerungen des Vortragenden seien als antisemitisch einzustufen.
Wenn eine Kommune eine Einrichtung für Veranstaltungen zur Verfügung stelle, gebe es einen Gleichbehandlungsanspruch, hieß es in dem unanfechtbaren Beschluss. Zudem habe die Stadt die Westfalenhalle bereits im November 2021 für eine Veranstaltung mit dem Historiker zur Verfügung gestellt.
Der Nutzungszweck werde auch nicht durch einen Ratsbeschluss des Jahres 2019 eingeschränkt, mit dem sich der Rat einer Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund angeschlossen hatte, führte das Gericht weiter aus. Die damit verbundene Nutzungsversagung verstoße in dieser Allgemeinheit gegen die Meinungsfreiheit. In die Meinungsfreiheit dürfe grundsätzlich nur durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden.
In der Erklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund heißt es, dass unter anderem Organisationen und Einzelpersonen, die etwa den Holocaust leugneten, zu antiisraelischen Boykotten aufrufen oder anderweitig antisemitisch agieren, keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt würden. Kritiker werfen dem Historiker vor, in seinen Vorträgen kontrafaktische, antisemitische und antidemokratische Verschwörungsfantasien zu verbreiten.