München (epd). Ein 46-Jähriger ist vor dem bayerischen Obersten Landesgericht mit einer Revision gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung gescheitert (AZ 206 StRR 1/23). Das Gericht bestätigte laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Auffassung der Vorinstanzen, dass der Mann Massenmorde verharmlost habe, die von den Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern begangen wurden. Der Mann war dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der 46 Jahre alte Immobilienmanager hatte im November 2020 in seinem Facebook-Auftritt ein Bild veröffentlicht, auf dessen unterer Hälfte der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ abgebildet war. In der oberen Bildhälfte habe der Schriftzug über dem Eingangsbereich eines Konzentrationslagers gelautet: „Impfen macht frei“. Dazu seien zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet gewesen. Der Post sei öffentlich einsehbar gewesen, heißt es in der Mitteilung.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, hatte den Mann angezeigt. Der Beschuldigte berief sich auf seine Meinungsfreiheit.
Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte, auch unter Beachtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung habe der Mann „in strafbarer Art und Weise die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert“. Außerdem heißt es in der Mitteilung, dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Personen, die sich zu Unrecht von staatlichen Corona-Maßnahmen betroffen gefühlt hätten, „nach Art eines geistigen Bandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren“.