Frankfurt a.M., Kampala (epd). Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen haben die Verabschiedung eines Gesetzes zur Verfolgung homosexueller Menschen in Uganda scharf kritisiert. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sprach am Mittwoch in Genf von einem beunruhigenden Schritt und rief Präsident Yoweri Museveni dazu auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Das Parlament in Kampala hatte am Dienstagabend für ein neues Anti-LGBTQ-Gesetz gestimmt. Laut UN-Menschenrechtskommissariat sieht der Entwurf für gleichgeschlechtliche Beziehungen schwere Strafen bis hin zur Todesstrafe vor. Auch für die „Förderung von Homosexualität“ drohen demnach Gefängnisstrafen.
Türk sagte, es handele sich bei dem Gesetz um eines der schlimmsten seiner Art. Mit Inkrafttreten würden lesbische, schwule und bisexuelle Menschen zu Kriminellen gemacht. Es könnte ein Freibrief sein für die „systematische Verletzung“ fast aller ihrer Menschenrechte.
Das neue Gesetz wurde damit begründet, Uganderinnen und Ugander sollten vor „homosexuellen Elementen“ geschützt werden und die Behörden sollten gegen die „eskalierende moralische Dekadenz“ vorgehen können. Es sieht auch vor, die Identifikation als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder queer sowie jegliche Form der Unterstützung von LGBTQ zu kriminalisieren.
Es geht nun an Präsident Museveni, der das Gesetz innerhalb von 60 Tagen unterzeichnen oder an das Parlament zurückverweisen kann. Außer Türk rief auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Museveni dazu auf, das Gesetz abzuweisen. Es sei ein schwerer Angriff auf die Menschenrechte und verachte die Verfassung. Der Präsident ist bisher aber selbst auch öffentlich mit Hetze gegen sexuelle Minderheiten zitiert worden.
In dem ostafrikanischen Land werden Lesben, Schwule, bisexuelle und transidente Menschen anhaltend diskriminiert und verfolgt. Nach aktueller Gesetzgebung, die aus der britischen Kolonialzeit stammt, können gleichgeschlechtliche Handlungen bereits jetzt mit langer Haft bestraft werden. Immer wieder gab es jedoch Vorstöße, angeregt und unterstützt von evangelikalen Kirchen, die Kriminalisierung zu verschärfen. Ein ähnliches Gesetz von 2014 hatte das Verfassungsgericht jedoch wegen verfahrenstechnischer Versäumnisse aufgehoben.