Homosexuelle Liebe: Mit dem Segen der Kirche

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Auch homosexuelle Paare können sich in einem Gottesdienst segnen lassen – allerdings noch nicht in allen Landeskirchen.
Homosexuelle Liebe: Mit dem Segen der Kirche
Auch homosexuelle Paare können sich in einem Gottesdienst segnen lassen – allerdings noch nicht in allen Landeskirchen. Bisher neun von 22 Gliedkirchen haben die Segnung offiziell erlaubt. Wie aber sieht solch eine Segnung aus, was unterscheidet sie von einer Trauung und welche Liturgie gilt? Pfarrer verschiedener Landeskirchen zeigen im Schwerpunkt "Heiraten" auf evangelisch.de, dass sich die Segnung Homosexueller nicht wesentlich von der Trauung unterscheidet.

Seit 2001 können sich Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland verpartnern - so das offizielle Wort für das Eingehen einer Lebensgemeinschaft. Wie bei der Ehe können sie danach den Segen der Kirche – allerdings nur der evangelischen – für ihre Lebensgemeinschaft erbitten. Bisher haben neun der 22 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien (Synoden) die Segnung von Partnern gleichen Geschlechts erlaubt. Wie aber sieht solch eine Segnung aus, was unterscheidet sie von einer Trauung und welche Liturgie gilt? Schaut man genauer hin, zeigt sich: Es gibt eigentlich keinen Unterschied - auch wenn die Segnung nicht das gleiche ist wie eine Trauung.

"Ich habe mich bei der Gestaltung an der Trauung orientiert"

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die 2002 die Segnung homosexueller Paare erlaubt hat, gab es auch schon vorher eine solche Feier. Heidrun Dörken (Foto: Nicole Kohlhepp) damals Gemeindepfarrerin in der St. Jakobsgemeinde Frankfurt-Bockenheim, segnete 1996 die Partnerschaft ihres Kollegen Nulf Schade. "Wir waren furchtbar aufgeregt", erinnert sich Schade-James heute. Denn er hoffte inständig, dass nicht etwa die Presse Wind davon bekommen únd die Feier unter Freunden zu einer Provokation aufbauschen würde. Die damalige Frankfurter Pröpstin Helga Trösken war informiert und hatte keine Einwände.

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"Ich habe mich bei der Gestaltung an der Trauung orientiert", sagt Heidrun Dörken. Die Eheschließung sei in der evangelischen Kirche schließlich kein Sakrament und die Ehe nach den Worten Luthers "ein weltlich Ding". Aber: "Ich bin eine Frau der Ordnung", sagt die Pfarrerin. Und so war es ihr eine Erleichterung, als die Synode ihrer Kirche 2002 die Segenshandlung auch ganz offiziell ermöglichte. Inzwischen gibt es sogar eine vom Zentrum Verkündigung erarbeitete Agende zu dem Segnungsgottesdienst, der sich in einigen Begriffen, aber nicht grundsätzlich von einem Traugottesdienst unterscheidet.

Entscheiden müssen jeweils der Kirchenvorstand und der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin. In der Wiesbadener Lutherkirche etwa hatte der Kirchenvorstand nach heftigem Ringen sogar eine eigene Liturgie entwickelt. Nach der wurde als erstes Paar eine damalige Mitarbeiterin mit ihrer Partnerin von Ines Flemmig gesegnet. Sie war damals Gemeindepfarrerin in Wiesbaden und ist heute als Oberkirchenrätin im Personaldezernat der Kirchenverwaltung tätig.

Auch in Berlin hat die Synode 2002 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Thomas Beckmann (Foto: privat), aktiv in der Arbeitsgemeinschaft schwul-lesbischer Pfarrkonvent der evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, hat seitdem für sechs Paare einen Segnungsgottesdienst gehalten. Der Theologe, der als kirchlicher Mitarbeiter Religionsunterricht erteilt und Prädikant ist, hat in einer Berliner Innenstadtgemeinde einen ehrenamtlichen Predigtauftrag.

Er stützt sich in der Regel auf eine Agende, die der schwul-lesbische Pfarrkonvent erarbeitet hat. Diese hat alles, was auch ein Traugottesdienst hat, so zum Beispiel Schriftlesungen, die das Zusammenleben der Menschen thematisieren, wie etwa aus dem Buch Genesis der Satz "Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei". "Es ist eine Kasualie, bei der der Kasus der Gleiche ist wie bei einer Eheschließung", sagt Beckmann und verrät, dass er nach dieser Agende auch schon Trauungen heterosexueller Paare gestaltet hat. Wichtig ist ihm, dass zu einem solchen Segnungsgottesdienst die Glocken läuten, damit die Gemeinde eingeladen ist und nicht der Eindruck entsteht, hier geschehe etwas im Geheimen.

"Für mich ist es eine Trauung wie jede andere auch"

In der hannoverschen Landeskirche konnten sich die zuständigen Gremien noch nicht auf eine Segnung einigen. Ein "runder Tisch" arbeitet an einer Lösung. Bis dahin ist offiziell nur eine "Fürbittandacht" für die Paare möglich. Hans-Jürgen Meyer (Foto privat), der selbst als schwuler Pastor Anfang der 80er Jahre Predigtverbot in Hannover erhalten hatte, hält trotzdem Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare und segnet sie – ähnlich wie bei einer Eheschließung. Er hat seine Erfahrungen – die bitteren wie die besseren – mit seiner Kirche in einem Buch aufgeschrieben (Lieben – Leiden – Lachen, Ein schwuler Pastor erzählt, Deutsche Literaturgesellschaft, 24,80 Euro). Das Vorwort hat übrigens Margot Käßmann geschrieben, die ihn 2000 als Landesbischöfin in Hannover rehabilitierte.

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In der Nordelbischen Kirche ist die Segnung homosexueller Paare bereits seit dem Jahr 2000 erlaubt – im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand wie auch in Hessen-Nassau. Pastorin Silke Wierk aus Harrislee hat zwei Paare getraut und sagt: "Für mich ist es eine Trauung wie jede andere auch, eben ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung." Und so unterscheidet sich auch bei ihr die Liturgie nicht von anderen Eheschließungen.

Wer als schwules oder lesbisches Paar gerne seine Partnerschaft unter den kirchlichen Segen stellen möchte, kann sich auf der Homepage der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) zunächst über die Gepflogenheiten in seiner jeweiligen Landeskirche informieren. Die nächste Adresse ist dann die jeweilige Ortsgemeinde.