Braunschweig (epd). Ein Rechtsextremist aus Braunschweig muss sich am 28. März vor dem dortigen Amtsgericht wegen judenfeindlicher Beleidigung verantworten. Der Mann, ein Mitglied der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, hatte im November 2020 zu einem Fackelaufzug vor der Synagoge in Braunschweig aufgerufen, wie das Amtsgericht am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann per Strafbefehl eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt. Dagegen legte der Beschuldigte Einspruch ein.
Der Aufruf zu der Demonstration stand unter dem Motto „Freiheit für Palästina - Menschlichkeit ist nicht verhandelbar. Zionismus stoppen“. Als Termin war der Zeitraum von 19.33 bis 19.45 Uhr angegeben - eine Anspielung auf die Jahre von 1933 bis 1945, in der in Deutschland die Nationalsozialisten an der Macht waren. Die Kundgebung wurde letztlich abgesagt. Stattdessen bekundeten mehrere hundert Menschen in einer Demonstration ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinde.
Strafantrag hatte eine Frau aus Laatzen bei Hannover gestellt, die selbst Jüdin ist. Ihre Großeltern und weitere Verwandte waren im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Ihr Vorwurf lautete ursprünglich auf Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch zunächst ein, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben sah. Nach mehreren Beschwerden der Frau ordnete die Generalstaatsanwaltschaft im März 2021 neue Ermittlungen an, die in den Strafbefehl wegen Beleidigung mündeten.