Hildesheim, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen ehemaligen Pastor aus Eime wegen eines Formfehlers aufgehoben. Zwar sei das im Dezember 2021 ergangene Urteil gegen den heute 63-jährigen evangelischen Theologen wegen Betrugs und Urkundenfälschung „materiell-rechtlich fehlerfrei“, allerdings habe das Gericht nur unzureichend über außerhalb der öffentlichen Verhandlung stattgefundene Verständigungsversuche zwischen dem Gericht und den Verfahrensparteien informiert, teilte das Landgericht Hildesheim am Mittwoch mit. Der Fall sei aufgrund dieses Versäumnisses vom BGH zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Gerichts zurückverwiesen worden.
Der Pastor war nach 35 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, die das Gericht für einen Bewährungszeitraum von drei Jahren ausgesetzt hatte. Die Hildesheimer Richter sahen es als erwiesen an, dass der schwer krebskranke Mann zwischen September 2012 und Dezember 2016 in gewerbsmäßigem Stil fingierte Rechnungen beim Kirchenkreisamt Hildesheim eingereicht hatte, um sich das Geld erstatten zu lassen. Dabei hatte er einen Betrag von annähernd 45.000 Euro erlangt, die er nach eigenen Angaben unter anderem für seine Behandlungskosten verwendete.
Die hannoversche Landeskirche hatte den Pastor daraufhin vom Dienst suspendiert. Der Theologe hatte vor dem BGH Revision beantragt. Die Hauptverhandlung muss nun vollständig vor dem Landgericht Hildesheim wiederholt werden. Einen Starttermin dafür nannte das Gericht nicht.