Katholische Kirche will keine Veränderung des Abtreibungsrechts

Katholische Kirche will keine Veränderung des Abtreibungsrechts

Dresden (epd). Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat sich gegen Veränderungen beim Abtreibungsparagrafen 218 ausgesprochen. Er warne davor, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, sagte Bätzing am Donnerstag in Dresden. Die katholische Kirche tue sich wegen ihrer strikten Ablehnung von Abtreibungen schon mit dieser Regelung schwer.

Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass sich ein Kind im Mutterleib nicht „zum Menschen“ entwickle, sondern „als Mensch“. Daher nehme man mit einer Abtreibung einem Kind das Lebensrecht. „Es ist eine Tötung“, sagte Bätzing.

Klar sei jedoch, dass man dieses Lebensrecht nur bewahren könne gemeinsam mit der Mutter. Daher plädierte Bätzing für die Beibehaltung der Beratungspflicht. Diese schütze auch die Interessen der Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Auch die Caritas und deren Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) hatten sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, die Beratungspflicht beizubehalten.

Ihm erscheine es notwendig, in der Debatte auch nach den Gründen zu fragen, warum sich die schwangeren Frauen ein Leben mit dem Kind nicht vorstellen könnten, und dann entsprechende Hilfen anzubieten und die Rahmenbedingungen zu verbessern, sagte Bätzing. „Wir stehen hier auch als Gesellschaft in der Verantwortung“, betonte er.

In den Reihen der Ampel-Koalition gibt es die Forderung, den Schwangerschaftsabbruch künftig außerhalb des Strafrechts zu regeln. SPD, Grüne und FDP hatten während der Koalitionsverhandlungen keine Entscheidung darüber getroffen, ob der zunehmend umstrittene Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Vereinbart wurde, dass eine Kommission über diese Frage berufen werden soll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Mitglieder - ausschließlich Wissenschaftler aus den Bereichen Medizin, Recht und Ethik - kürzlich berufen.

Kirchenvertreter wurden für die Kommission nicht angefragt. Die katholische Kirche müsse sich anstrengen, ihrer Position Gehör zu verschaffen, sagte Bätzing. „Wir gehören nicht mehr zu einer privilegierten Gruppe“, die automatisch in Gesetzesvorhaben einbezogen werde, ergänzte er.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch zudem nach einer Vergewaltigung und wenn das Leben der Mutter gefährdet ist.