Bundesamt muss Auskunft über Export von Überwachungstechnik geben

Bundesamt muss Auskunft über Export von Überwachungstechnik geben

Frankfurt a.M., Hamburg (epd). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle muss der Umweltorganisation Greenpeace Auskunft über die Lieferung von Überwachungstechnik ins Ausland geben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies laut einer Mitteilung am Donnerstag das Bundesamt an, Auskunft über die Ausfuhrgenehmigungen hinsichtlich des Zeitraums, der Art der Ware und ihres Wertes sowie des Empfängerlands zu geben. Auch müsse das Bundesamt dem Kläger Auskunft über die Zahl der Exportanträge und der Ablehnungen erteilen. (AZ: 11 K 2076/21.F)

Die Auskunftsverweigerung des Bundesamtes mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei nicht stichhaltig, entschied das Gericht. Das Bundesamt habe „nicht substantiiert dargelegt, welche Unternehmensbezüge im konkreten Einzelfall betroffen seien“. Greenpeace wolle Auskunft über die Einsatzmöglichkeit von Gütern erhalten, die Menschenrechte verletzen können. Dazu gehörten Güter zur Internet- und Telefonüberwachung oder zum Ausspähen von Personen oder Situationen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret wolle Greenpeace wissen, welche Überwachungsmittel wann in welche Staaten geliefert wurden, sagte der Abrüstungsexperte der Organisation, Alexander Lurz, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit entsprechender Hard- und Software könnten Polizei und Geheimdienste überwachen, wer wen wann anrufe, den Internetverkehr kontrollieren, Gesprächsinhalte aufzeichnen und Personen lokalisieren. So sei deutsche Überwachungstechnik nach Informationen der Menschenrechtsorganisation ECCHR nach Syrien an die regierungsnahe und mutmaßlich von syrischen Geheimdiensten kontrollierte Syrian Telecom geliefert worden, die damit Oppositionelle beobachten und verfolgen könne.

Darüber hinaus habe die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag 2017 mitgeteilt, dass deutsche Firmen Überwachungstechnik an Aserbaidschan und Turkmenistan geliefert hätten. Wenn das Urteil Bestand habe, werde Greenpeace auch aktuelle Zeiträume erfragen. Diese Möglichkeit stehe anderen Menschenrechtsorganisationen ebenfalls offen.

Greenpeace hatte im April 2020 Auskunft beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach dem Informationsfreiheitsgesetz über Ausfuhrgenehmigungen für Hard- oder Software für Überwachungstechnik seit 2019 beantragt. Überwachungstechnik spiele neben Waffen oft eine entscheidende Rolle, um in autokratischen Ländern demokratische Bewegungen niederzuschlagen, begründete Greenpeace. Zwar erarbeite die Ampel-Koalition in Berlin derzeit ein Rüstungskontrollgesetz, aber Überwachungstechnik gelte als „dual use“-Gut, also als Ware, die auch zivilen Zwecken dienen könne. Umso wichtiger sei eine Kontrolle der Ausfuhr durch die Öffentlichkeit.