Köln (epd). Der Prozess vor dem Landgericht Köln um den Missbrauchskomplex Wermelskirchen ist mit einer langjährigen Haftstrafe zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Dienstag zu vierzehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischer Pressedienst (epd) bestätigte. (AZ.: 102 KLs 26/22) Der 45-jährige Mann hatte die Taten im Kern gestanden.
Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass der Mann aus Wermelskirchen 116 Fälle von sexualisierter Gewalt an Kindern begangen hat, hieß es. Das jüngste Opfer sei ein Säugling gewesen. Zudem soll der Angeklagte auch Kindern mit Behinderung sexuelle Gewalt angetan haben. Der IT-Fachmann habe die Taten gefilmt und die Videos mit Anderen getauscht. Die Anklage hatte 13 mutmaßliche Opfer aufgeführt, vor allem Jungen.
Der Angeklagte soll sich über Internetportale als Babysitter angeboten haben, vor allem im Rheinland. So soll er auf Suchanfragen von Eltern reagiert und sich damit Zugang zu Kindern verschafft haben. Die Taten soll er zwischen Mitte März 2005 und Anfang September 2019 begangen haben. Ende 2021 war der Mann festgenommen worden. Durch den Fall waren die Ermittler auch auf andere Verdächtige gestoßen.