Berlin (epd). Nach dem im Iran verhängten Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd hat Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) Konsequenzen gezogen. Die Bundesregierung habe zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen, erklärte Baerbock am Mittwoch in Berlin.
Wie die Ministerin weiter mitteilte, hatte sie nach dem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil den Geschäftsträger der iranischen Botschaft in Deutschland einbestellen lassen. „Ihm wurde mitgeteilt, dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, sagte Baerbock. Sie forderte den Iran dazu auf, das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.
Baerbock hatte das Urteil am Dienstag bereits als „absolut inakzeptabel“ kritisiert und angekündigt, dass die Verhängung der Todesstrafe „eine deutliche Reaktion zur Folge haben“ werde. Jamshid Sharmahd ist laut Amnesty International in Deutschland aufgewachsen und besitzt die deutsche und die iranische Staatsbürgerschaft. Der 68-Jährige wurde den Angaben nach 2020 wegen Kontakten zu einer Oppositionsgruppe in einer Geheimdienstoperation aus Dubai in den Iran entführt.