Hildesheim (epd). Vor dem Landgericht Hildesheim muss sich seit Dienstag eine frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims verantworten, die einen Corona-Ausbruch in der Einrichtung verursacht haben soll. Zum Auftakt des Prozesses seien die Angeklagte vernommen sowie drei Mitarbeiter des Heims als Zeugen gehört worden, sagte Gerichtssprecher Felix Muntschick dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Frau wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Bei dem Corona-Ausbruch Ende 2021 starben drei Heimbewohnerinnen. (Az: 26 KLs 17 Js 48585/21).
Nach Angaben des Sprechers verlas Verteidiger Velit Tümenci eine persönliche Erklärung der Angeklagten zu ihrer Lebenssituation. Darin habe die 46-Jährige, die als Alltagsbegleiterin in dem Heim tätig war, betont, dass nicht sie, sondern ihr zwischenzeitlich verstorbener Ehemann gefälschte Impfausweise besorgt habe. Sie habe sich dem nicht widersetzen können, da ihr Mann sehr dominant gewesen sei. Die Frau soll den Vorgesetzten im Heim die gefälschten Dokumente vorgelegt und damit vorgetäuscht haben, dass sie geimpft ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, im September 2021 einen gefälschten Impfausweis verwendet und trotz einer Corona-Infektion in ihrem privaten Haushalt und einer unbemerkt gebliebenen eigenen Infektion weiter zur Arbeit gegangen zu sein. Dadurch habe sie eine Ansteckungskette ausgelöst, in deren Folge sich drei Bewohnerinnen im Alter von 93, 85 und 80 Jahren infizierten und starben. Gerichtssprecher Muntschick nannte es anspruchsvoll, eindeutig nachzuweisen, dass die Infektion der Angeklagten zu Ansteckung und Tod von Bewohnern geführt habe. Das Risiko allein, dass sich jemand theoretisch durch die Infektion habe anstecken können, reiche für den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht aus.