Entwurf für Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Anhörung vorgelegt

Entwurf für Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Anhörung vorgelegt

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht und die Länder- und Verbände-Anhörung eingeleitet. Das teilten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin mit. Das Gesetz soll es für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) attraktiver machen, in Deutschland zu arbeiten.

Faeser erklärte, bürokratische Hürden sollten dafür aus dem Weg geräumt werden. „Die Corona-Krise hat die Personalnot in vielen Bereichen von der Industrie über das Handwerk bis zur Pflege massiv verschärft“, betonte sie. Heil fügte hinzu: „Unser wirtschaftlicher Wohlstand entscheidet sich auch an unseren Antworten zur Fachkräftesicherung.“ Deshalb würden „im internationalen Wettbewerb um kluge Köpfe und helfende Hände neue und vor allem einfachere Wege“ geschaffen, um in Deutschland zu arbeiten.

Künftig soll es unter anderem möglich sein, mit einer „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems zunächst für ein Jahr nach Deutschland zu kommen. Dabei gibt es Punkte für die Qualifikation, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse oder einen persönlichen Bezug zu Deutschland sowie das Alter. Ausländische Fachkräfte sollen auch dann eine Stelle annehmen können, wenn ihr Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, sie aber über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen.

Die neuen Regelungen für Fachkräfte sind Teil eines Gesetzespakets zur Migration, mit dem die Ampel-Koalition das Einwanderungs-, Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht modernisieren will. Die bisherigen Regeln zur Arbeitskräftegewinnung im Ausland stammen aus dem März 2020, als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der damaligen großen Koalition in Kraft trat. Bewähren konnte es sich wegen der Corona-Pandemie zunächst nicht.