Köln (epd). In der Debatte über ein Ende der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen hat die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Gidion, betont, dass eine Ablösesumme die kirchlichen Aufgaben berücksichtigen müsse. Hier gehe es „um den Erhalt dessen, was wir heute leisten oder um den Beitrag, den die Kirchen mit diesem Geld für die Gesellschaft erbringen“, sagte sie dem Kölner Stadtanzeiger (Freitag). „Wenn wir das weiterführen sollen, muss die Ablösesumme möglichst äquivalent sein zu den Beträgen, die heute fließen.“
Die kirchlichen Haushalte seien von krisenhaften Entwicklungen und Preissteigerungen in gleicher Weise betroffen wie alle anderen auch, sagte die EKD-Bevollmächtigte. Die Etats seien auf Kante genäht. In den kirchlichen Haushalten gebe es fixe Kosten wie Pensionsrückstellungen oder Gebäude-Unterhalt, bei denen Geld fließen müsse. Variabel seien die Ausgaben bei dem, was die Kirche im kommunalen oder sozialen Sektor sowie in der internationalen Entwicklungspartnerschaft leiste. „Wenn uns das Geld fehlt und wir Aufgaben streichen müssen, dann hat das somit auch unmittelbare Auswirkungen auf Nicht-Mitglieder“, sagte Gidion.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu schaffen und dazu ein „Grundsätzegesetz“ zu verabschieden. In einem Ablösegesetz des Bundes gehe es um die Modalitäten, nicht um konkrete Beträge, betonte Gidion. Das werde dann Ländersache sein, weil sie die Zahlungen leisten und das Gegenüber der Kirchen in den entsprechenden Staatsverträgen sind. „Aber die Kirchen müssen die Folgen eines Wegfalls der Staatsleistungen berechnen, das ist klar“, sagte sie. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen.