Berlin (epd). Im Streit um die Lasten- und Kostenaufteilung in der Flüchtlingspolitik haben sich Bund und Länder auf ständige Gremien zur Abstimmung verständigt. Erstmals seien feste Arbeitsstrukturen in diesem Bereich vereinbart worden, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Donnerstag nach Beratungen mit den Innenministerinnen und -ministern der Länder sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Insgesamt soll es vier Arbeitsgruppen geben. Ergebnisse sollen Faeser zufolge bis Ostern vorgelegt werden.
Eine Gruppe soll sich den Angaben zufolge mit Fragen von Unterbringung und Finanzen, eine zweite mit der Entlastung von Ausländerbehörden und eine dritte mit Integration befassen. In einer vierten Arbeitsgruppe soll es um die Bekämpfung sogenannter irregulärer Migration und Rückführungen gehen.
Faeser erklärte weiter, dass es künftig ein Dashboard geben soll, das aktuelle Daten zur Flüchtlingssituation bis auf Ebene der Kommunen enthalten soll. Zudem solle zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Faeser zufolge geht es um die Bereitstellung von Flächen, auf denen in serieller Bauweise Wohnungen entstehen sollen.
Das Spitzengespräch zwischen Bund, Ländern und Kommunen dauerte am Donnerstag vier Stunden, veranschlagt war deutlich weniger Zeit. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager (CDU), äußerte sich danach nicht zufrieden mit den Ergebnissen. Er kritisierte erneut, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an dem Treffen nicht teilgenommen hat und es nicht um Finanzen gegangen sei. Der Druck auf die Kommunen werde von Woche zu Woche größer, sagte er.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine waren im vergangenen Jahr mehr als eine Million Flüchtlinge aus dem Land nach Deutschland gekommen. Nach den Jahren der Corona-Pandemie war 2022 zudem auch die Zahl Schutzsuchender aus anderen Ländern wieder gestiegen. Rund 218.000 Erstanträge auf Asyl wurden im vergangenen Jahr gestellt. Die Bundesregierung hatte den Ländern im November zugesagt, sich ab diesem Jahr mit 2,75 Milliarden Euro jährlich an den Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu beteiligen.