Gericht verhandelt über Auslesen von Handydaten bei Flüchtlingen

Gericht verhandelt über Auslesen von Handydaten bei Flüchtlingen

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Daten der Handys von Asylbewerbern auslesen darf. Geklagt hat eine Frau aus Afghanistan. Der erste Senat befasst sich in zweiter und letzter Instanz mit der Sprungrevision des Bundesamtes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Juni 2021.

Das Verwaltungsgericht hatte die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dabei wird die sonst zunächst übliche Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ausgelassen. Bei einer Revision wird im Unterschied zur Berufung ausschließlich geklärt, ob die vorherige Instanz Rechtsfragen richtig ausgelegt und angewandt hat.

Im konkreten Fall hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Anordnung des Bundesamtes, wonach die Frau die Zugangsdaten ihres Mobiltelefons zur Verfügung stellen muss, rechtswidrig gewesen sei. Das Bundesamt sei nicht berechtigt gewesen, die Daten auszulesen und mittels Software auszuwerten, den aus der Auswertung generierten Ergebnisreport für das Asylverfahren freizugeben und der Entscheidung über ihren Asylantrag zugrunde zu legen.

Die Frau war 2019 nach Deutschland eingereist und hatte Flüchtlingsschutz beantragt. Zum Identitätsnachweis legte sie eine Tazkira vor. Dabei handelt es sich um ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Merkmale. Einen gültigen Pass oder Passersatz legte sie nicht vor. Nach einer Belehrung über ihre Mitwirkungspflichten hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sie aufgefordert, ihr Mobiltelefon herauszugeben.