Berlin (epd). Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Kopftuchverbot an Schulen werden die Forderungen nach einer Reform des Neutralitätsgesetzes lauter. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, sagte am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd), Berlin müsse nun zügig sein Landesgesetz überarbeiten. Ein pauschales Verbot religiöser Symbole verstoße gegen das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach sich für eine „rechtssichere Regelung“ aus. Es dürfe bei der Frage, ob eine Lehrerin ein Kopftuch tragen darf, nicht mehr an Einzelfallentscheidungen der Gerichte hängen.
Auch Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) forderte eine schnelle und umfassende Reform des Gesetzes. Senatssprecherin Lisa Frerichs sagte auf epd-Anfrage, der Senat respektiere den Gerichtsbeschluss und werde sich zeitnah mit dem weiteren Vorgehen befassen. Der Koalitionsvertrag des rot-grün-roten Senates vom Dezember 2021 sieht vor, das Neutralitätsgesetz anzupassen, „in Abhängigkeit von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts“.
Die oppositionelle CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sprach sich ebenfalls für eine Reform aus, um das Gesetz „rechtssicher“ zu machen. Am Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen solle aber festgehalten werden, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld.
Hintergrund ist die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin durch das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde richtete sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Die Erfurter Richter hatten im August 2020 das im Berliner Neutralitätsgesetz festgeschriebene pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen mit Verweis auf die Religionsfreiheit für gesetzeswidrig erklärt. Ein pauschales Kopftuchverbot dürfe es nicht geben, nur bei konkreter Gefahr für den Schulfrieden, hieß es im BAG-Urteil unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2015. Gegen das BAG-Urteil hatte der Berliner Senat im Februar 2021 Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Justizsenatorin Kreck sagte dem epd, die Karlsruher Richter hätten die Kritik an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt. Damit müsse das Gesetz „umgehend angefasst werden“. Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen werde es in Zukunft nicht mehr geben. Auch die anderen im Gesetz geregelten Bereiche wie etwa die Justiz müssten überprüft werden. Über das Kopftuchverbot würden Menschen „ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt“, erklärte die Linken-Politikerin.
Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission hatte bereits in einem im September 2022 vorgelegten Bericht beklagt, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung fördere. Das seit 2005 gültige Gesetz hat immer wieder zu Diskriminierungsklagen von Bewerberinnen für das Lehramt und zu Entschädigungszahlungen geführt.