Berlin (epd). Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für den Aufbau einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gestartet. Für 2023 stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung, wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Wohlfahrtsverbände können Mittel aus dem Programm beantragen.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung war Teil eines zum neuen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes. Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen fordern sie seit Jahren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, Schutzsuchende hätten oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren. Deshalb werde die Asylverfahrensberatung behördenunabhängig gestaltet.
Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden, sagte Faeser. Die Beratung soll den Angaben zufolge daneben sicherstellen, dass Schutzsuchende über Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden.