Karlsruhe, Berlin (epd). Die Berliner Wiederholungswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss lehnte der Zweite Senat einen Eilantrag gegen die Abhaltung der Wahlen ab (BvR 2189/22). Eine Begründung für den abgelehnten Eilantrag werde den Beteiligten gesondert übermittelt, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerdeführer, darunter Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen, wollten erreichen, dass die Wiederholungswahl zum Berliner Parlament und den Bezirksparlamenten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache gestoppt wird.
Den Eilantrag hatten die Beschwerdeführenden laut Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus.