Eilantrag gegen Aufenthaltsverbot in Lützerath gescheitert

Eilantrag gegen Aufenthaltsverbot in Lützerath gescheitert

Aachen, Erkelenz (epd). Klimaaktivisten sind mit einem Eilantrag im Zusammenhang mit der bevorstehenden Räumung des Weilers Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler II gescheitert. Die vom Kreis Heinsberg erlassene Allgemeinverfügung, die ein Aufenthaltsverbot in der vom Abriss bedrohten Ortschaft festlegt, sei „voraussichtlich rechtmäßig“, erklärte das Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag (AZ.: 6 L 2/23). Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheidet.

Die Allgemeinverfügung zur Räumung Lützeraths des Kreises Heinsberg untersagt Personen den Aufenthalt dort, da der Ort zur Braunkohlegewinnung vorgesehen ist und abgebaggert werden soll. Wird dem Platzverweis keine Folge geleistet, können ab dem 10. Januar Räumungsmaßnahmen durch die Polizei beginnen.

Die Allgemeinverfügung finde ihre „Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsrecht“, erklärte nun das Verwaltungsgericht. Angesichts der sich in dem Dorf versammelnden Klimaaktivisten liege eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor. Der Energiekonzern RWE habe als Eigentümer der Grundstücke dem Aufenthalt der Protestierenden widersprochen. Sie könnten sich nicht auf ihr Recht auf „zivilen Ungehorsam“ infolge eines „Klimanotstands“ berufen, hieß es in der Entscheidung.

Der Kreis Heinsberg durfte zum Schutz privater Rechte tätig werden, da RWE zivilgerichtlichen Rechtsschutz nicht erlangen kann, wie die Richter betonten. Dies scheitere vor allem daran, dass die Identität der sich in Lützerath aufhaltenden Personen nicht bekannt sei. Zudem müsste ein Räumungstitel gegen jede einzelne sich dort aufhaltende Person erwirkt werden. Dies dürfte angesichts der zu erwartenden sehr großen Zahl von Personen „sehr zeitaufwendig, wenn nicht gar faktisch unmöglich sein“.

Die Allgemeinverfügung sei überdies „auch verhältnismäßig“, erklärte das Gericht. So orientiere sich der „zeitliche Anwendungsbereich“ der Allgemeinverfügung, der am 14. Februar endet, an der voraussichtlichen Dauer der geplanten Räumung und erscheine deshalb realistisch.

Klimaaktivisten zeigen sich derweil weiterhin fest entschlossen, Lützerath mit Demonstrationen und Widerstand vor Ort vor den Braunkohlebaggern zu retten. In den vergangenen Tagen kam es zu ersten Zusammenstößen zwischen Protestierenden und der Polizei. Es wird damit gerechnet, dass mit der Räumung Mitte Januar begonnen wird. Am 14. Januar ist eine Groß-Demonstration in Lützerath für den Erhalt des Dorfes geplant.