Berlin (epd). Deutschland will sich vorerst nicht durch die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen in die Pflicht nehmen lassen. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte, beabsichtigt die Regierung „derzeit nicht“, die Konvention zu ratifizieren. „Die grundlegenden Menschenrechte sind durch die von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen geschützt“, fügte er hinzu. Dazu zählten der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation.
Ferner gebe es „keine Anzeichen dafür“, dass ein EU-Mitgliedstaat eine Zeichnung oder den Beitritt zur Konvention in naher Zukunft plane. „Ein einseitiges Vorgehen stünde der Überzeugung Deutschlands entgegen, dass in dieser wichtigen Frage ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU unerlässlich ist.“
In der Debatte über die Ausbeutung von Gastarbeitern in Katar hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), vorgeschlagen, dass Deutschland und der Golfstaat gemeinsam die UN-Wanderarbeiterkonvention unterzeichnen. Auch die Menschenrechtsgruppe Amnesty International forderte das jüngst.
Die Konvention war am 18. Dezember 1990 von der UN-Vollversammlung verabschiedet worden. Sie trat 2003 in Kraft. Bislang hat sie 58 Vertragsstaaten, vor allem Herkunftsländer von Migranten. Deutschland und die EU haben sie bislang nicht gezeichnet, weil sie Beschränkungen bei der Migrationspolitik befürchten.