Berlin (epd). Kurz vor dem Inkrafttreten hat die Bundesregierung das Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz verpflichten soll, verteidigt. Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit seien keine Geschäftsmodelle für die soziale Marktwirtschaft, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag in Berlin. Wirtschaftliche Stärke müsse auf Verantwortung aufbauen. Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, Deutschland leiste mit dem Gesetz „Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung“.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Konzerne dazu, mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland zu achten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt es für etwa 600 große deutsche Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Unionsparteien hatten zuletzt mit Verweis auf Belastungen der Wirtschaft gefordert, das Inkrafttreten zu verschieben.
Heil sagte, das Gesetz sei so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen könnten. Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der für die Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen sei gerade jüngst noch einmal verbessert worden und müsse jetzt den Praxischeck bestehen, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) unterstrich die Bedeutung umweltfreundlicher Lieferketten. „Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter“, sagte sie. Umweltschutz liege auch im strategischen Interesse der Wirtschaft.