Berlin (epd). Menschenrechtsgruppen und Hilfsorganisationen fordern vom Bund eine wirkungsvolle Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Das aus mehr als hundert Organisationen bestehende Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ und das Cora-Netzwerk für Unternehmensverantwortung begrüßten am Mittwoch in Berlin, dass das Regelwerk am 1. Januar in Kraft tritt.
Die Koordinatorin der „Initiative Lieferkettengesetz“, Johanna Kusch, erklärte: „Was wir nun brauchen, ist eine gute Umsetzung in Deutschland und der Einsatz für eine starke EU-Regulierung, die die Lücken im deutschen Gesetz dauerhaft schließen kann.“ Die Koordinatorin des Cora-Netzwerkes, Heike Drillisch, fügte hinzu: „Gerade, weil die behördliche Kontrolle der einzige Durchsetzungshebel für das Gesetz ist, muss dieser gut greifen.“
Im Januar tritt der erste Teil des Lieferkettengesetzes in Kraft: Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie gewisse Vorgaben gegen Umweltverschmutzung gelten dann für große Firmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird Vorwürfen der Ausbeutung oder Kinderarbeit künftig nachgehen und gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.
Die Cora-Koordinatorin Drillisch betonte, die Behörde müsse von ihren Befugnissen „umfassend Gebrauch machen“. Sie forderte wirksame Prüfkriterien und risikobasierte Kontrollen bei Unternehmen. „Allein der Nachweis von Zertifizierungen oder die Beteiligung an Industrieinitiativen kann nicht als ausreichender Beleg gelten, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.“ Da die Behörde auf Antrag Betroffener hin tätig werden könne, müsse dieses Antragsverfahren zugänglich und berechenbar sein.
Zur „Initiative Lieferkettengesetz“ gehören unter anderem Amnesty International Deutschland, die kirchlichen Hilfswerke „Brot für die Welt“ und Misereor, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Greenpeace.