Düsseldorf (epd). Die meisten Selbstständigen verzichten einem Zeitungsbericht zufolge auf eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Trotz der für viele Betriebe existenzbedrohenden Corona-Krise verzichte mit 98 Prozent die überwältigende Mehrheit der Selbstständigen in Deutschland weiterhin auf eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, berichtete die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Donnerstag) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Demnach sind nur zwei Prozent aller Selbstständigen oder rund 70.000 Kleinunternehmer gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Die Zahl der versicherten Unternehmer sei auch nach dem Corona-Ausbruch vor drei Jahren nicht gestiegen, obwohl die Pandemie viele Selbstständige, insbesondere Dienstleister, in Existenznot stürzte, hieß es. 2006 waren demnach noch sieben Prozent der Unternehmer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung.
Selbstständige haben anders als abhängig Beschäftigte kein Anrecht auf Kurzarbeitergeld. Während der Pandemie mussten in Not geratene Selbstständige daher Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) beantragen. Die Arbeitslosenversicherung wäre für viele Betroffene eine Alternative gewesen.
Die Linken-Politikerin Jessica Tatti mahnte, die Bundesregierung dürfe davor nicht weiter die Augen verschließen. Selbstständige sollten obligatorisch der Arbeitslosenversicherung angehören, zu Beiträgen, die sie sich leisten können. Auch das Kurzarbeitergeld müsse für Selbstständige zugänglich gemacht werden.