Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Chancen von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach es für Arbeitgeber finanziell günstiger werden soll, behinderte Menschen einzustellen und die Verfahren beschleunigt werden sollen.
Das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ soll Heil zufolge den Betroffenen helfen und den Fachkräftemangel verringern. Menschen mit Behinderungen seien „oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert“, erklärte Heil. Trotzdem sei die Arbeitslosenquote unter ihnen mehr als anderthalbmal so hoch wie die allgemeine Quote, die derzeit bei 5,3 Prozent liegt.
Zugleich werden nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Strafen erhöht für Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht nachkommen. Der Schritt sei überfällig, sagte Dusel: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt.“
Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz der gesetzlichen Vorgaben keinen behinderten Menschen beschäftigen, sollen von 2024 an eine Abgabe von 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz zahlen, kleinere Unternehmen weniger. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, der langjährigen Forderung der Betroffenenverbände nachzukommen und eine vierte, besonders hohe Stufe der sogenannten Ausgleichsabgabe einzuführen.
Die Ausgleichsabgabe müssen Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigen zahlen, die nicht mindestens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze behinderte Menschen beschäftigen. Die Abgabe ist umso höher, je weniger behinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Mit dem Geld werden Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert, wie etwa Reha- und Umschulungsmaßnahmen oder die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes.
Knapp acht Millionen Menschen oder gut neun Prozent der Bevölkerung in Deutschland besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Der Begriff ist sprachlich verwirrend: Schwerbehinderte haben nicht unbedingt eine schwerwiegendere Behinderung als behinderte Menschen. Die meisten Behinderungen oder Einschränkungen sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben.