Berlin (epd). Wer in Deutschland Gas oder Fernwärme verbraucht, kann im kommenden Jahr für zumindest einen Teil seines Bedarfs mit einem gesetzlich festgelegten Maximalpreis kalkulieren. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin das Gesetz für die sogenannte Gaspreisbremse. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen sollen damit bei den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. In namentlicher Abstimmung bekamen die Pläne der Ampelkoalition eine Mehrheit. Auch über die Strompreisbremse wollte das Parlament am Donnerstag noch abstimmen.
Das beschlossene Gesetz für den Gaspreisdeckel sieht vor, dass der Gaspreis für Privatkunden und kleinere Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Preisdeckel sollen zum März umgesetzt werden, aber auch schon rückwirkend ab Januar Anwendung finden. Befristet ist die Regelung bis Ende April 2024. Insgesamt gilt die Entlastung durch den Maximalpreis damit für 16 Monate.
Auch für große Industrieunternehmen sind Preisdeckel ab Jahresanfang geplant. Der Bundestag hat dabei in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung ein Boni- und Dividendenverbot ergänzt. Unternehmen, die durch die Energiepreisdeckel um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, dürfen dem Gesetzesbeschluss zufolge keine Boni oder vergleichbaren Leistungen gewähren.