Köln, Düsseldorf (epd). Der wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs beurlaubte ehemalige stellvertretende Düsseldorfer Stadtdechant Pfarrer D. darf wieder für das Erzbistum Köln arbeiten. Laut dem kirchenrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren sei der Pfarrer „aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen“ von den Vorwürfen freizusprechen, teilte das Erzbistum am Donnerstag in Köln mit. Das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste wurde aufgehoben.
Allerdings bleibt der Geistliche bis auf Weiteres vom Einsatz als Priester im Erzbistum freigestellt „für noch festzulegende, andere Aufgaben“. Zugleich erließ Kardinal Rainer Maria Woelki Auflagen für den künftigen Einsatz von D.: So darf dieser nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit, in der pfarrlichen Seelsorge sowie in leitender Verantwortung eingesetzt werden.
Auf Bitten von Erzbischof Woelki werde D. auf seine Aufgabe als leitender Pfarrer an seiner bisherigen Stelle in Düsseldorf verzichten und nicht dorthin zurückkehren, hieß es weiter. Der Umgang des Erzbistums mit dem Düsseldorfer Pfarrer hatte zu Protesten gegen Woelki geführt. D. war im Jahr 2001 von einem minderjährigen Prostituierten in Köln erpresst worden, zu dem er Kontakt hatte. Woelki soll den Priester dann befördert haben, obwohl er von diesem Vorgang gewusst haben soll.
Zudem ergaben sich in der Folge weitere Vorwürfe gegen den Geistlichen. So soll Pfarrer D. regelmäßig Saunabesuche mit Ministranten unternommen und danach Pornofilme mit ihnen geschaut haben. Für Kritik hatte überdies gesorgt, dass der Pfarrer nach seiner Beurlaubung in Wien an der Durchführung einer Messe beteiligt war, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Die Erzdiözese Wien hatte gegen ihn daraufhin ein Betätigungsverbot verhängt.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Pfarrer wurden eingestellt, da die Vorfälle verjährt waren. Daraufhin war vom römischen Dikasterium für die Glaubenslehre im März 2022 eine kirchenrechtliche Untersuchung angeordnet worden, die nun zum Abschluss kam.
„Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen, vor allem in den bisherigen Einsatzgemeinden von Pfarrer D., durch die Berichterstattung der letzten Zeit irritiert, verunsichert und auch empört waren und sind“, sagte der Generalvikar des Erzbistums, Guido Assmann. „Manche werden das Ergebnis für nicht angemessen halten. Aber: Auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren basiert - analog zum staatlichen Recht - auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen“, betonte der Generalvikar. Durch das jetzt beendete Verfahren und die D. erteilten Auflagen seien „die lang erwarteten, notwendigen Klärungen und Konsequenzen erfolgt“.