Frankfurt a.M., Berlin (epd). Menschenrechtler haben den Internationalen Strafgerichtshof aufgerufen, die Verantwortung europäischer Politiker für Verbrechen an Migranten in Libyen zu untersuchen. Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) teilte am Mittwoch in Berlin mit, gemeinsam mit Sea-Watch eine Klage vor dem Gericht in Den Haag eingereicht zu haben. Der Internationale Strafgerichtshof solle die „individuelle strafrechtliche Verantwortung hochrangiger Entscheidungsträger von EU-Mitgliedstaaten und EU-Agenturen“ prüfen, hieß es.
Libyen ist ein wichtiges Transitland für Flüchtlinge und Migranten auf dem Weg nach Europa. Die Küstenwache des nordafrikanischen Landes, der immer wieder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, wird von der EU unterstützt.
Gegenstand der Strafanzeige seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Migranten und Geflüchteten, die systematisch auf See abgefangen, nach Libyen zurückgebracht und dort inhaftiert würden, teilte das ECCHR mit. In zwölf Fällen von „schwerer Freiheitsberaubung“ solle das Gericht auch die Verantwortung des ehemaligen italienischen Innenministers Matteo Salvini, des früheren Exekutivdirektors der EU-Grenzschutzagentur Frontex, Fabrice Leggeri, sowie von Mitgliedern des Europäischen Auswärtigen Dienstes untersuchen.
Die Menschenrechtler argumentieren, dass die „systematische Ausbeutung“ und der Missbrauch von Migranten und Flüchtlingen in Libyen seit mindestens 2011 allgegenwärtig sei. Trotz des Wissens um diese Verbrechen hätten Vertreter von EU-Agenturen sowie von Italien und Malta ihre Zusammenarbeit mit Libyen verstärkt, um Migranten an der Flucht über das Mittelmeer zu hindern.
Laut dem Gründungsstatut des Internationalen Strafgerichtshofs kann jede Person und jede Gruppe mutmaßliche schwere Verbrechen, die unter den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fallen, bei der Anklagebehörde anzeigen. Die Prüfung, ob sich der Strafgerichtshof überhaupt mit dem Fall befassen kann, kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Libyen ist zwar kein Mitgliedsland des Gerichts, dennoch gibt es eine juristische Grundlage für Ermittlungen des Strafgerichtshofs.