Berlin (epd). Nach der Ausweisung einer deutschen Kirchendelegation aus dem indischen Bundesstaat Assam hat die Deutsche Botschaft in Neu-Delhi dem Generalsekretär der Nationalen Menschenrechtskommission Indiens die Besorgnis der Bundesregierung über den Vorfall übermittelt. Die Botschaft habe außerdem die Mitglieder der Delegation konsularisch beraten, teilte das Auswärtige Amt auf eine am Montag veröffentlichte Anfrage des kirchenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel (CDU), mit.
Ende Oktober hatten die indischen Behörden eine Delegation der zur evangelischen Kirche gehörenden Gossner Mission des Landes verwiesen. Zur Begründung hieß es, die Gruppe habe gegen Visabestimmungen verstoßen. Sie sei mit Touristen- und Geschäftsvisa eingereist und habe im Land missioniert, was mit diesen Visa verboten sei. Die Gruppe stammte aus dem Kirchenkreis Emden-Leer.
Zwei indische Staatsangehörige - ein lokaler Mitarbeiter der Gossner Mission und ein Pfarrer - seien bei dem Vorfall verhaftet worden. Die Deutsche Botschaft habe den beiden einen Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt, teilte das Auswärtige Amt mit.
Die Gossner Mission widersprach den Vorwürfen. Grund des Aufenthalts der Delegation seien „ganz normale kirchliche Kontakte, die jahrzehntelang möglich waren“ gewesen.
Detlef Klahr, Regionalbischof des Evangelisch-lutherischen Sprengels Ostfriesland-Ems, nannte das Vorgehen der indischen Behörden „inaktzeptabel“. Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die mit der indischen Gossner Kirche verpartnert ist, sagte der Gossner Mission Unterstützung zu. Der CDU-Parlamentarier Rachel forderte, die Bundesregierung müsse Maßnahmen ergreifen, damit religiöse Gruppen auch künftig Indien ungehindert besuchen können.