Hürden bei Einbürgerungen sollen sinken

Hürden bei Einbürgerungen sollen sinken

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium bringt einem Medienbericht zufolge die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen bei Einbürgerungen auf den Weg. Wie die „Bild“-Zeitung (Freitag) unter Berufung auf eine Schaltkonferenz des Ministeriums mit den zuständigen Ressorts der Bundesländer berichtet, soll eine Einbürgerung künftig in der Regel nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland statt bisher acht Jahren möglich sein. In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern sollen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren „seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat.

Das entspricht den Vereinbarungen von SPD, Grünen und FDP aus dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021. Aus dem Innenministerium hieß es dem „Bild“-Bericht zufolge, dass sich der Gesetzentwurf in der Ressort-Abstimmung befinde.

Den Plänen der Koalition zufolge soll „bei besonderen Integrationsleistungen“ eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein. Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit soll generell entfallen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), kritisierte die geplanten Änderungen. „Der deutsche Pass darf nicht zur Ramschware werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte: „Ausländern in Deutschland wird damit ein großer Anreiz genommen, sich zu integrieren.“