Berlin (epd). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Einführung des Bürgergelds. Das teilten die Mitglieder des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend in Berlin mit.
Das Bürgergeld soll am 1. Januar 2023 eingeführt werden und die Hartz-IV-Leistungen ablösen. Damit steigt der Regelsatz für einen Erwachsenen um rund 50 Euro im Monat. Die Union hat durchgesetzt, dass weiterhin von Anfang an Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt werden können, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Das Vermittlungsverfahren war nötig geworden, weil die Union das Gesetz der Ampel-Koalition im Bundesrat aufgehalten hatte.
Der Vermittlungsausschuss billigte den Kompromiss, der in den vergangenen Tagen von den Koalitionsparteien SPD, FDP und Grünen sowie der Union und Vertretern der Bundesländer erarbeitet worden war. Bundestag und Bundesrat müssen dem geänderten Gesetz noch zustimmen.
Die Jobcenter sollen künftig vorrangig für bessere Chancen der Arbeitslosen sorgen, indem Weiterbildungen oder das Nachholen von Berufsabschlüssen gefördert werden. Die anfängliche Karenzzeit, in der Ersparnisse bis zu 40.000 Euro geschont werden, beträgt ein Jahr. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler aus Familien, die das Bürgergeld beziehen, können künftig deutlich mehr von ihrem selbstverdienten Geld behalten als bisher im Hartz IV-System.